Ein neues Gesetz soll die Berufsausbildung in Deutschland aufwerten. Dazu gehören international anerkannte Abschlüsse mit der Bezeichnung Bachelor und Master, ein Mindestlohn für Auszubildende, mehr Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung und mehr Berufsausbildungen in Teilzeit. Das Ziel: Eine Ausbildung soll genauso viel wert sein wie ein Studium.
Wer beruflich Karriere machen möchte, muss studieren, hieß es lange. Die Folge: Immer mehr Schüler zieht es nach dem Schulabschluss an die Universitäten und Ausbildungsstellen bleiben unbesetzt. Doch nicht jedem liegt das theoretische Lernen an der Hochschule – etwa ein Drittel der Studierenden bricht ihr Studium ab. Sogenannte Aufstiegsfortbildungen sollen nun auch denjenigen einen Bachelorabschluss oder sogar einen Master ermöglichen, die lieber praxisbezogen arbeiten als zu studieren. Wer eine Ausbildung erfolgreich abschließt, kann sich danach zum Bachelor Professional und Master Professional weiterbilden. Die neuen Abschlüsse sollen dazu beitragen, dass Berufsausbildung und Studium als gleichwertige Bildungswege anerkannt werden und Ausbildungen damit für Jugendliche wieder attraktiver machen.
Mindestlohn für Azubis
Außerdem bekommen Auszubildende einen Mindestlohn, der zunächst bei 515 Euro liegt und bis 2023 schrittweise auf 620 Euro angehoben werden soll. Ob der Mindestlohn für Azubis tatsächlich bezahlt wird, hängt jedoch von der Branche und der Region ab. Der gesetzliche Mindestlohn für Auszubildende gilt nicht, wenn der jeweilige Tarifvertrag niedrigere Ausbildungsgehälter zulässt. In der Praxis verdienen Auszubildende allerdings meistens mehr als der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. Der Durchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen beträgt 908 Euro brutto im Monat (Stand der Erhebung: 2018).
Auslandsaufenthalt in der Ausbildung
Einen Teil der Ausbildung im Ausland zu verbringen ist schon seit 2005 möglich. Neue Förderprogramme sollen dafür sorgen, dass mehr Betriebe von dieser Regelung Gebrauch machen und ihre Azubis ins Ausland schicken.
Ausbildung in Teilzeit
Alle Auszubildenden sollen künftig grundsätzlich das Recht haben, ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bisher gab es dieses Angebot nur für Azubis, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige haben, um die sie sich kümmern müssen. Weitere Voraussetzung für eine Teilzeit-Ausbildung war, dass die Auszubildenden die Lernziele im Betrieb und der Berufsschule gut geschafft haben. Auch diese Hürde fällt nun weg. Wie viele Auszubildende ihre Lehre tatsächlich in Teilzeit machen können, muss sich jedoch noch zeigen. Möglich ist die Teilzeitausbildung nämlich nur, wenn der Ausbildungsbetrieb diesem Modell zustimmt.