Der BAföG Höchstsatz ist der Höchstbetrag an Fördergeldern aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, den du vom Staat während deines Studiums oder in manchen Fällen auch als Schüler BAföG für bestimmte schulische Ausbildungen bekommen kannst.

Alle Infos zum BAföG Höchstsatz

    BAföG Höchstsatz 2022

    Der BAföG Höchstsatz 2022 liegt bei 934 Euro im Monat, inklusive Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung, den nur Studierende bekommen, die nicht mehr bei ihren Eltern mitversichert sind. Wer noch bei den Eltern versichert ist – und das sind die meisten – bekommt maximal 812 Euro. Wenn du im Wintersemester 2022/23 als Ersti dein Studium startest und die nötigen Kriterien erfüllst, kannst du mit diesem Betrag rechnen. Die Hälfte des Geldes musst du nach deinem Studium zurückzahlen, die andere Hälfte ist geschenkt. Wie die Studienfinanzierung mit BAföG konkret funktioniert, erklärt dir der Stuzubi BAföG Ratgeber.

    Gegenüber dem BAföG Höchstsatz 2021 ist der BAföG Höchstsatz 2022 um mehr als acht Prozent gestiegen. Grund dafür ist die BAföG Reform, die zum Wintersemester 2022/23 in Kraft tritt.

    Ob du den Höchstsatz bekommst, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem auch davon, welche Kosten du im Studium hast. Das bedeutet: Du hast die monatliche Summe unter Umständen nicht komplett zur freien Verfügung, sondern bekommst bestimmte Gelder – die sogenannten Zuschläge – nur dann, wenn du auch entsprechende Ausgaben hast.

    BAföG Höchstsatz 1

    Höchstsatz BAföG: Grundbedarf, Wohnpauschale und Zuschläge

    Der BAföG Satz besteht aus verschiedenen Elementen. Die beiden wichtigsten sind der Grundbedarf und die Wohnpauschale. Bei der Wohnpauschale wird unterschieden: Wohnst du noch zuhause bei deinen Eltern? Oder bist du im Studium schon von zuhause ausgezogen und musst Miete zahlen?

    Grundbedarf449 Euro im Monat
    Wohnpauschale für Studierende bei den Eltern59 Euro im Monat
    Wohnpauschale für Studierende mit eigener Unterkunft360 Euro im Monat
    BAföG Höchstsatz

    Grundbedarf: Der Grundbedarf ist das Geld, das für deine Lebenshaltungskosten vorgesehen ist. Wofür du das Geld ausgibst, bleibt dir überlassen. Gedacht ist- der Betrag zum Beispiel für Essen, Internet- und Stromkosten, Kleidung, Fahrtkosten und Urlaub, aber auch für Kosten, die durch dein Studium verursacht werden, wie zum Beispiel den Semesterbeitrag oder Bücher und andere Lernmittel, die du kaufen musst.

    Hoch ist der Grundbedarf, der BAföG-berechtigten Studierenden zum Leben zur Verfügung steht, übrigens trotz der kürzlichen BAföG Erhöhung nicht. Der Höchstsatz entspricht dem Geld, das die Empfänger von Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Dennoch kommen die meisten Studierenden damit aus – und es gibt auch die Möglichkeit, sich mit einem Nebenjob etwas dazuzuverdienen.

    Wohnpauschale: Die Wohnpauschale ist für Wohnkosten vorgesehen und beinhaltet Miete und Nebenkosten. Weil es sich bei dem Betrag um eine Pauschale handelt, bekommst du immer die gleiche Summe, egal, wie hoch deine Miete und deine Nebenkosten tatsächlich sind. Schaffts du es, ein günstiges WG Zimmer oder einen Platz im Studentenwohnheim zu bekommen, und so deine Mietkosten niedriger zu halten als die im BAföG veranschlagte Wohnpauschale, kannst du das übrige Geld behalten – oder einfach ausgeben. Reicht die Wohnpauschale nicht, musst du für die höhere Miete selbst aufkommen. Wohngeld gibt es für Studierende mit BAföG-Anspruch in der Regel nicht.

    Zusätzlich zum Grundbedarf und zur Wohnpauschale kannst du beim BAföG noch verschiedene Zuschläge bekommen, zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert bist, oder wenn du schon Mama oder Papa bist, für deine Kinder. Der Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt aktuell bei 122 Euro für Studierende unter 30 Jahren, wer älter ist und sich nicht mehr studentisch krankenversichern kann, bekommt 205 Euro. Der Kinderzuschlag beträgt 160 Euro pro Kind.

    BAföG Höchstsatz 2

    BAföG Satz – wer bekommt wie viel Geld?

    Nicht alle, die BAföG beantragen, bekommen vom Staat den Höchstsatz. Laut Statistischem Bundesamt erhalten etwas mehr die Hälfte der Antragsteller*innen die maximale Förderung. Wie hoch dein BAföG-Anspruch ist, richtet sich nach vielen Faktoren. Wie viel deine Eltern verdienen, ob du eigenes Vermögen hast, wie viele Geschwister du hast – all das kann eine Rolle spielen.

    Dennoch kannst du damit rechnen, dass du im Studium einen monatlichen Betrag zur Verfügung hast, der dem BAföG Höchstsatz entspricht. Denn einen niedrigeren BAföG Satz als den Höchstsatz gibt es nur dann, wenn du andere Möglichkeiten hast, um dein Studium zu finanzieren – zum Beispiel mithilfe deiner Eltern, die, wenn sie genügend Einkommen haben, dazu verpflichtet sind, dich in Form von Unterhalt beim Studieren zu unterstützen. Anhaltspunkte, die hoch dein individueller BAföG Satz ist, bietet dir der BAföG Rechner des Studentenwerks.

    Grundsätzlich lohnt es sich immer, vor dem Studienbeginn BAföG zu beantragen. Viele Studentinnen und Studenten wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf die finanzielle Förderung haben. Außerdem gibt es in bestimmten Fällen auch BAföG für Schüler und Schülerinnen oder unter manchen Voraussetzungen auch bei einem Praktikum.

    BAföG im Studium

    Meistens wird mit BAföG ein Studium gefördert. Rund 73 Prozent der BAföG-Bezieher*innen studieren. Der Anteil der Studierenden, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich über BAföG finanzieren, ist aber relativ gering und liegt laut Schätzungen des Statistischen Bundesamts bei höchstens 14 Prozent.

    Insgesamt hat die Zahl der Studierenden, die BAföG beantragen, laut einer Pressemeldung des Statistischen Bundesamts in den vergangenen Jahren tendenziell immer weiter abgenommen. Am stärksten ist der Rückgang bei den Studentinnen und Studenten, die eine Teilförderung beantragen. Hier gab es im Jahr der letzten Erhebung 6,9 Prozent weniger Anträge als im Vorjahr – beim BAföG Höchstsatz waren es nur 5,2 Prozent.

    Etwas mehr als die Hälfte der Studierenden finanzieren ihr Studium hauptsächlich mit Unterstützung ihrer Eltern, etwa ein Drittel jobben so viel, dass sie von ihrem Gehalt leben können. Dabei könnten viele von ihnen vermutlich BAföG bekommen. Unser Tipp: Vor dem Studium auf jeden Fall BAföG beantragen – sonst verzichtest du möglicherweise auf viele Tausend Euro.

    Schüler BAföG Höchstsatz

    BAföG beantragen kannst du nicht nur fürs Studium. Wenn du zum Beispiel eine Berufsausbildung an einer anerkannten Fachschule absolvierst, einen Schulabschluss nachholst oder als Schüler*in nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen Schüler BAföG. Dafür gelten aber andere Regelungen als beim BAföG fürs Studium, und auch der BAföG Höchstsatz ist nicht der gleiche. Wie hoch der Höchstsatz beim Schüler BAföG ist, hängt von der jeweiligen Schule ab, die du besuchst, und davon, ob du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

    Schüler BAföG Höchstsatz für Schüler*innen ohne Berufsausbildung
    bei den Eltern lebend262 Euro
    mit eigener Unterkunft632 Euro
    Schüler BAföG Höchstsatz für Schüler*innen mit Berufsausbildung, die das
    allgemeine Abitur nachholen oder eine Fachschule besuchen
    bei den Eltern lebend480 Euro
    mit eigener Unterkunft781 Euro
    Schüler BAföG Höchstsatz für Schüler*innen mit Berufsausbildung,
    die den Hauptschulabschluss, den Mittleren Schulabschluss oder das Fachabitur nachholen
    bei den Eltern lebend474 Euro
    mit eigener Unterkunft736 Euro
    Höchstsätze jeweils ohne Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschlag beinhaltet 122 Euro extra, kann aber nur bei Bedarf beantragt werden.

    Mehr zum BAföG für Schüler*innen erfährst du in Kürze in unserem Beitrag Schüler BAföG.

    Höchstsatz BAföG im Praktikum

    Auch als Praktikant oder Praktikantin kannst du in bestimmten Fällen BAföG bekommen – aber nur, wenn das Praktikum ein Pflichtpraktikum, das heißt verpflichtender Bestandteil deiner Ausbildung oder deines Studiums, ist. Je nachdem, wie dein Praktikum vergütet ist, wird dir möglicherweise ein Teil deines Praktikumsgehalts auf die BAföG Förderung angerechnet. Die meisten Pflichtpraktika sind allerdings unbezahlt oder werden nur gering vergütet, so dass sich an deinem BAföG Anspruch nichts ändert.

    BAföG Freibetrag und Vermögensgrenzen

    Ob du grundsätzlich BAföG berechtigt bist, hängt von vielen Aspekten ab. Eine große Rolle spielt das Einkommen deiner Eltern und auch dein eigenes Vermögen, zum Beispiel, wenn du von deinen Großeltern etwas geerbt hast. Alles über die Voraussetzungen, um BAföG beantragen zu können, und weitere wichtige Infos, etwa zum Thema Nebenjob trotz BAföG, erfährst du in unserem Beitrag BAföG Freibetrag.

    BAföG online beantragen

    Der sicherste Weg, um herauszufinden, ob und wie viel BAföG du bekommst: Stelle einfach einen BAföG Antrag. BAföG beantragen geht inzwischen auch komplett online ohne Unterschrift. Was du für deinen BAföG Antrag brauchst und wie die Antragstellung funktioniert verrät dir unser Beitrag BAföG online beantragen.

    Das richtige Studium finden auf der Studien- und Ausbildungsmesse Stuzubi

    Du bist noch auf der Suche nach dem richtigen Studium? Auf der Studien- und Ausbildungsmesse Stuzubi kannst du viele Hochschulen und Unis kennenlernen – und dich natürlich auch über Themen wie Studienfinanzierung und BAföG informieren. Die Termine im Überblick

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