BAföG – was sich ändert

BAföG Reform © 2022 Adobe Stock

Der BAföG Höchstsatz ist erneut gestiegen: Wie viel Fördergelder dir die BAföG Reform für dein Studium bringt, zeigt dir unser Überblick.

Zum Wintersemester 2022/23 wurde der Betrag für den Grundbedarf, die Wohnpauschale und die Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Doch nicht nur der Höchstsatz ist gestiegen. Auch die Einkommensgrenzen der Eltern und die Vermögensgrenzen der Studierenden sowie die Altersgrenzen für den Erstantrag ändern sich so, dass künftig mehr Studierende oder auch Schülerinnen und Schüler die finanzielle Förderung bekommen können.

Das sind die Neuerungen beim BAföG

    Der neue BAföG Höchstsatz

    Der BAföG Höchstsatz setzt sich aus einem Betrag für den Grundbedarf, der Wohnpauschale, und in bestimmten Fällen auch Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Das Geld für den Grundbedarf ist für Lebenshaltungskosten wie Essen, Strom, Internet, Klamotten, dein Semesterticket, aber auch Kinobesuche, Reisen in den Semesterferien und andere Ausgaben für die Freizeit gedacht. Die Wohnpauschale ist natürlich für die Miete vorgesehen.

    Allerdings beinhaltet die finanzielle Förderung nicht nur eine Wohnpauschale für Studierende, die in einer WG, einem Studentenwohnheim oder einer eigenen Wohnung leben – auch, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, hast du Anspruch auf die Wohnpauschale. Sie fällt nur geringer aus.

    Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommst du, wenn du dich nicht bei deinen Eltern mitversichern kannst. Bist du jünger als 25 und sind deine Eltern gesetzlich versichert, brauchst du keine eigene Kranken- und Pflegeversicherung und bekommst deshalb auch keine Zuschüsse.

    Monatlicher Betragbisherneu
    Grundbedarf427 Euro452 Euro
    Wohnpauschale nach Auszug von zuhause325 Euro360 Euro
    Wohnpauschale für Studierende, die bei den Eltern wohnen52 Euro59 Euro
    Höchstsatz ohne Zuschüsse zu Versicherungen

    Das bedeutet: Die meisten Erstsemester können nun mit 812 Euro monatlich rechnen. Wenn du noch zuhause wohnst, bekommst du in der Regel 511 Euro.

    Wie hoch dein Anspruch konkret ist, zeigt dir der BAföG-Rechner.

    BAföG - was sich ändert 1

    Welche Rolle spielen das Einkommen der Eltern und Vermögensgrenzen?

    Wie viel Geld du bekommst, hängt vom Einkommen deiner Eltern ab. Verdienen deine Eltern genug, müssen sie dir dein Studium voll finanzieren und du hast einen Rechtsanspruch auf Unterhalt im Umfang des Höchstsatzes. Die festgelegten Einkommensgrenzen haben jedoch dazu geführt, dass immer weniger Studierende die Förderung vom Staat bekamen. Deshalb wurden die Verdienstgrenzen in den vergangenen Jahren schrittweise angehoben. Mit der BAföG Reform 2022 gab es bei den Einkommensgrenzen der Eltern noch einmal einen deutlichen Sprung nach oben um 20 Prozent.

    Freibeträge elterliches Einkommenbisherneu
     2.000 Euro2.415 Euro
    Beispiel Einkommensgrenze für verheiratete Eltern mit einem studierenden Einzelkind

    Noch mehr hat sich bei den Vermögensgrenzen für Studierende getan. Früher galt die Regelung: Erst Omas Erbe verbrauchen, dann BAföG beantragen. Die Reform sorgt dafür, dass du dein Studium nicht mehr in den Maß wie bisher aus eigenem Vermögen wie zum Beispiel Erbschaften finanzieren musst.

    bisher neu
    8.200 Euro 15.000 Euro
    Vermögensfreibetrag für Studierende unter 30 Jahren

    Ebenfalls neu: Die Altersgrenze für den Erstantrag wird deutlich angehoben von bisher 30 Jahren auf 45 Jahre.

    BAföG - was sich ändert 2

     

    Wie viel kann ich dazuverdienen?

    Auch wenn du den Höchstsatz bekommst, reicht das Geld wahrscheinlich nicht, um vollständig dein Studium damit zu finanzieren. Die meisten Studierenden sind trotz der Fördergelder auf einen Nebenjob in Studium angewiesen. Doch wenn du zu viel verdienst, was zum Beispiel bei Werkstudentenjobs leicht passieren kann, wird dir der Differenzbetrag von deinen monatlichen Fördergeldern abgezogen. Mit der BAföG Reform 2022 steigen jedoch die Möglichkeiten, selbst etwas dazu zu verdienen.

    Durchschnittliche monatliche Gehaltsobergrenze bisherneu
     290 Euro350 Euro
    Zuverdienstmöglichkeiten ohne Abzug bei Nebenjobs zum Studium ohne Werbungskosten und Sozialpauschale

    Die Gehaltsobergrenzen verstehen sich als Durchschnittswert, der in einzelnen Monaten auch überschritten werden kann, und beinhalten eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro jährlich sowie eine Sozialpauschale von 21,3 Prozent. Konkret bedeutet das: Schon vor der BAföG Reform war ein Minijob mit bis zu 450 Euro Gehalt anrechnungsfrei, ab dem Wintersemester 2022/23 kannst du durchschnittlich bis zu 520 Euro pro Monat verdienen ohne Abzug.

    BAföG online beantragen

    Die Reform regelt auch das Antragsverfahren neu. Komplizierte BAföG Formblätter ausfüllen und BAföG Anträge ausdrucken – das ist jetzt nicht mehr nötig. BAföG beantragen geht jetzt komplett online auch ohne Unterschrift. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag BAföG online beantragen.

    Rückzahlung des BAföG Darlehens

    Die monatliche Rate für die Rückzahlung des Darlehens bleibt bei 130 Euro im Monat. An der regulären Rückzahldauer von 77 Monaten – das entspricht 6,5 Jahren – ändert sich ebenfalls nichts. Auch müssen Studierende, wenn sie BAföG beantragen, weiterhin höchstens 10.000 Euro zurückbezahlen, selbst wenn der ursprüngliche Darlehensbetrag mehr war. Zusätzlich gibt es nun aber mehr Möglichkeiten, nach 20 Jahren einen Erlass der Restschulden zu beantragen.

    Du musst also keine Angst haben, dass dich deine Schulden aus dem Studium ein Leben lang belasten werden. Außerdem: Die Hälfte des Geldes ist ohnehin geschenkt. Unser Tipp: Wenn du Bafög berechtigt bist, dann nutze diese Möglichkeit der Studienfinanzierung!

    Mehr zum Thema findest du im Stuzubi BAföG-Ratgeber.

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