Finanzielle Hilfen für Azubis

Finanzielle Hilfen für Azubis, Ausbildungsbeihilfe, Schüler BAföG © Adobe Stock

Wenn du eine duale Berufsausbildung absolvierst, bekommst du von deinem Betrieb ein monatliches Gehalt. Gerade in großen Städten reicht das Gehalt von Auszubildenden aber meistens nicht aus, dass du davon deinen Lebensunterhalt inklusive Miete und allem, was du so brauchst, bezahlen kannst. Erlernst du deinen Beruf an beruflichen Fachschulen, wirst du in der Regel nicht entlohnt und musst oft sogar noch Schulgeld zahlen. Allerdings kannst du als Azubi finanzielle Hilfen bekommen. Welche das sind, verrät dir unser Beitrag.

Mehr Geld für Azubis

    Ausbildungsgehalt reicht nicht? Finanzielle Hilfen im Überblick

    Die meisten Auszubildenden erlernen ihren Beruf hauptsächlich bei einer praktischen Tätigkeit in einem Betrieb und bekommen dafür von ihrem Arbeitgeber ein Gehalt. Der Mindestlohn für Azubis liegt aktuell bei einem monatlichen Bruttogehalt von 649 Euro im ersten, 766 Euro im zweiten, 876 Euro im dritten und 909 Euro im vierten Lehrjahr (Stand: 2024). Für eine*n Schüler*in ist das sehr viel Geld – und die meisten Betriebe zahlen sogar noch um einiges mehr.

    Doch selbst wenn du schon im ersten Lehrjahr mehr als 1.000 Euro brutto verdienst, was in technischen und kaufmännischen Berufen durchaus üblich ist: Sind die Sozialabgaben und eventuelle Steuern abgezogen, kannst du dir von deinem Nettogehalt, das dir dann tatsächlich zur Verfügung steht, in Städten wie München als Azubi noch nicht einmal ein WG-Zimmer leisten.

    Doch das bedeutet nicht, dass du bis zu deinem beruflichen Abschluss bei deinen Eltern wohnen musst. Je nach persönlichen Voraussetzungen gibt es unterschiedliche finanzielle Hilfen. Die wichtigsten auf einen Blick:

    • Schüler BAföG (umgangssprachlich oft Ausbildungs-BAföG genannt): finanzielle Hilfen für Berufsabschlüsse, die an Fachschulen erworben werden
    • Berufsausbildungsbeihilfe: finanzielle Hilfen für Azubis, die nicht bei ihren Eltern wohnen
    • Kindergeld: finanzielle Hilfen für Eltern können auch an Azubis gezahlt werden
    • Elternunterhalt: als Azubi hast du unter Umständen Anspruch auf finanzielle Hilfen deiner Eltern, wenn diese genug verdienen

    Extra-Tipp: Wie viel Gehalt du als Azubi bekommen kannst, erfährst du in unserem Gehaltsvergleich.

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    Ausbildungs-BAföG: Schüler BAföG für Schüler*innen beruflicher Fachschulen

    Nicht alle Azubis erlernen ihren Beruf bei einer dualen Berufsausbildung im Betreib und an der Berufsschule. In einigen Berufen, zum Beispiel Laborberufen wie MTA oder sozialen Berufen wie Erzieher*in, werden dir die Fähigkeiten, die du für deinen Beruf brauchst, hauptsächlich an beruflichen Fachschulen in Form von theoretischem Unterricht vermittelt. Hier gibt es vereinzelt vergütete Praktika, ein durchgehendes monatliches Gehalt bekommst du aber nicht – oft fällt sogar noch Schulgeld an.

    Allerdings kannst du finanzielle Hilfen vom Staat bekommen. Diese finanzielle Unterstützung wird oft als Ausbildungs-BAföG bezeichnet, der korrekte Begriff dafür ist jedoch Schüler BAföG. Wie viel Geld du mit Schüler BAföG bekommen kannst und wie du die finanzielle Förderung beantragen kannst, erfährst du in unserem Beitrag Schüler BAföG.

    Berufsausbildungsbeihilfe

    Vor allem für Azubis mit Abitur, die in der Regel schon etwas älter sind, kommt oft noch eine weitere finanzielle Hilfen in Frage: die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe. Diese finanzielle Förderung kannst du beantragen, wenn du mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllst:

    • Dein Arbeitgeber ist so weit weg von deinem Heimatort, dass du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst
    • Du bist über 18 und wohnst mit deinem / deiner Partner*in zusammen
    • Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern und hast ein (oder mehrere) Kind/er

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    Kindergeld für Azubis

    Auch wenn du Azubi bist, bekommen deine Eltern Kindergeld für dich, solange du nicht älter als 25 Jahre bist und noch keinen Beruf hast. Dieses Geld ist dafür vorgesehen, dass deine Eltern dich unterstützen. Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und von deinen Eltern nicht ausreichend finanziell unterstützt wirst, kannst du bei der Familienkasse beantragen, dass das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt wird.

    Elternunterhalt

    Deine Eltern sind in der Regel gesetzlich dazu verpflichtet, dich so lange zu unterstützen, bis du einen Berufsabschluss hast. Wenn du noch zuhause lebst, hast du keinen Anspruch auf Elternunterhalt. Denn daheim kannst du in der Regel kostenfrei wohnen und essen und hast als Azubi ja ohnehin meistens zusätzlich noch ein eigenes Gehalt.

    Bist du aber bereits von zuhause ausgezogen, stehen dir finanzielle Hilfen deiner Eltern in Form von Unterhalt zu. Wie hoch der Elternunterhalt ist, richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und ist in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Auch dein eigenes Gehalt spielt dabei eine Rolle. Besprich am besten gemeinsam mit deinen Eltern, wie viel du zum Leben brauchst, und in welchem Rahmen sie dich unterstützen können, so dass ihr eine Lösung findet, die eurer individuellen Situation gerecht wird.

    Extra-Tipp: Auch ein Hochschulabschluss gilt als beruflicher Abschluss. Anspruch auf Unterhalt deiner Eltern hast du daher auch, wenn du studierst.


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