Mindestlohn für Auszubildende

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Auch für Auszubildende gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestausbildungsvergütung  steigt 2024 auf 649 Euro brutto im Monat ab dem ersten Lehrjahr, 2023 waren es noch 620 Euro. Die meisten Unternehmen bezahlen ihren Auszubildenden aber deutlich mehr.

Wer in Deutschland arbeitet, hat einen garantierten Stundenlohn von mindestens 12,41 Euro – so will es das Gesetz. Sogar Praktikanten haben Anspruch auf den Mindestlohn, es sei denn, sie absolvieren ein Pflichtpraktikum oder Orientierungspraktikum für die Schule oder fürs Studium. Auch Lehrlinge bekommen eine gesetzlich geregelte Mindestausbildungsvergütung.

Am Stundensatz des Mindestlohns orientieren sich die Ausbildungsgehälter aber nicht. Vorgesehen ist, dass Betriebe ihren Auszubildenden mindestens 649 Euro im Monat bezahlen. Zieht man die Zeit ab, in der Azubis in der Berufsschule sind, ergibt das einen Stundenlohn von etwas mehr als 6 Euro.

Mindestlohn für Auszubildende 1

Die meisten Azubis bekommen mehr als den Mindestlohn

Eingeführt wurde der Mindestlohn für Auszubildende 2020 mit einem monatlichen Ausbildungsgehalt von zunächst 515 Euro und danach in mehreren Schritten jedes Jahr erhöht. Tatsächlich verdienen Auszubildende laut einer vom Portal Statista veröffentlichten Erhebung aber erheblich mehr. Das in der Statistik für 2021 erfasste durchschnittliche Bruttogehalt liegt bei 987 Euro. Die Mindestausbildungsvergütung zielt daher nicht darauf ab, Ausbildungsgehälter grundsätzlich anzuheben, sondern soll Extremfälle besonders niedriger Bezahlung verhindern, die in der Praxis aber eine Ausnahme darstellen.

In den vergangenen Jahren sind die Ausbildungsgehälter übrigens kontinuierlich gestiegen, teilt das Bundesinstitut für Berufsbildung mit. In 2021 bekamen Azubis rund 2,5 Prozent mehr Gehalt als im Vorjahr, von 2019 auf 2020 waren es 2,6 Prozent. Vor der Coronapandemie waren die Gehaltszuwächse sogar noch höher, zwischen 2012 und 2017 lagen die Steigerungen meistens bei deutlich über 3 Prozent.

Mindestlohn für Auszubildende 1

Ausbildungsgehälter in Überblick

Wie hoch die Ausbildungsgehälter in den einzelnen Berufen sind, erfährst du in unserem Beitrag Ausbildungsgehalt: Bestbezahlte Ausbildungen. Spitzenreiter ist hier die Ausbildung zum/zur Fluglotsin. Ausbildungsangebote für die Fluglotsenausbildung oder andere gut bezahlte Ausbildungsstellen in deiner Region findest du auf der Studien- und Ausbildungsmesse Stuzubi, die ein- bis zweimal jährlich in insgesamt 13 deutschen Städten und zweimal im Jahr als Online-Messe stattfindet. Wenn du wissen möchtest, wie viel du nach der Ausbildung verdienen kannst, informiert dich unser Artikel Bestbezahlte Ausbildungsberufe über deine Gehaltsaussichten nach dem Berufseinstieg.

Extra-Tipp: Um gut zu verdienen musst du nicht unbedingt studieren. Auch für Abiturienten ist eine Ausbildung eine interessante Alternative zum Studium. In welchen Berufen du auch ohne Bachelor und Master mit einem hohen Einkommen rechnen kannst, verrät dir unser Beitrag Bestbezahlte Berufe mit und ohne Studium – Top 5. Oder willst du vielleicht doch studieren, hast aber kein Abi? Dann bietet dir unser Artikel Studieren ohne Abitur hilfreiche Tipps.


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5 Antworten

  1. „Vorgesehen ist, dass Betriebe ihren Auszubildenden mindestens 620 Euro im Monat bezahlen. Zieht man die Zeit ab, in der Azubis in der Berufsschule sind, ergibt das einen Stundenlohn von knapp 6 Euro.“
    Die Ausbildungsvergütungen sind ja gestiegen. Von welchem Stundenlohn gehen wir als o bei 731,60 € – 766,00 € – 876,00 € aus? Gibt es eine Formel für die Berechnung, wenn ja welche? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. Liebe Ellen Zaboran, üblich ist bei der Berechnung des Stundenlohns wegen der unterschiedlichen Anzahl der Tage pro Monat, von drei Monaten auszugehen, für die dann 13 Wochen angesetzt werden. Daraus ergibt sich die Formel: 3 x Monatsgehalt / 13 / Wochenarbeitszeit = Stundenlohn brutto. Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen. Viele Grüße, Julia Stark vom Stuzubi-Team

      1. Liebe Julia,
        diese Formel kenne ich – jedoch nützt mir dies nichts bei der Ausbildungsvergütung. „Zieht man die Zeit ab, in der Azubis in der Berufsschule sind…“ Unser AZUBI hat einen 38 h Vertrag bei uns. Diese 38 h sind jedoch nur in der Praxiszeit einzuhalten. Bei Theorie gelten die Schulzeiten. Deshalb war meine Frage, wenn bei 620 €/ mntl von 6 €/ h ausgegangen wird, von wieviel Stundenlohn reden wir dann bei 731,60 € und 766 € bzw 876 €/ mntl ausgegangen?
        Der AZUBI ist volljährig und mitunter kommt es vor, dass er für Montagen am Samstag zurück kehrt oder Sonntag schon Anreise ist. Für diese Tage gewähren wir Zuschläge, die sich prozentual am Stundenlohn orientieren. Daher brauche ich den Stundenlohn, der sicher ggü den 6 € steigt. 😉 Lieben Dank für die Hilfe.

        1. Liebe Ellen,

          bei dem im Artikel genannten Beispiel wenden wir die oben genannte Formel an und gehen von einer Wochenarbeitszeit von 24 Stunden aus, wenn zweimal wöchentlich die Berufsschule besucht wird und ein Arbeitstag 8 Stunden dauert. Je nach Auffassung können aber die Berufsschulzeiten auch zur Arbeitszeit dazugerechnet werden. Auf Basis des Beispiels in unserem Artikel (nur Praxiszeit ohne Berufsschule, bei zweimal wöchentlichem Schulbesuch) würden sich für die genannten Gehälter unter Anwendung der Formel diese Stundensätze ergeben: 731,60 € – 7,03 € / 766 € – 7,37 € / 876 € – 8,42 €.

          Viele Grüße
          Julia Stark vom Stuzubi Team

          1. Liebe Julia,

            ich wünsche einen angenehmen Jahresstart. Und vielen lieben Dank für die Antwort.

            herzliche Grüße von
            Ellen Zaroban

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