Du überlegst, dein Studium abzubrechen und beziehst BAföG? Dann gibt es ein paar Dinge, auf die du achten solltest. Denn mit dem Abbruch deines Studiums endet sofort auch dein BAföG-Anspruch. Im schlimmsten Fall können sogar Bußgelder drohen, wenn du BAföG bei Studienabbruch weiter beziehst. Zurückzahlen musst du das bislang erhaltene BAföG bei Studienabbruch aber nicht.

BAföG bei Studienabbruch: alles, was du wissen musst

    BAföG bei Studienabbruch: Was du jetzt tun musst

    Ein Studienabbruch kann eine große Belastung sein und der Entscheidungsprozess lange dauern. Unter all dem Stress wird ein Thema oft vergessen: das BAföG. Das Problem dabei: Viele Studierende finanzieren mit BAföG ihren Lebensunterhalt. Doch die Voraussetzung für die staatliche Studienförderung ist natürlich, dass du auch studierst.

    Brichst du dein Studium ab, erlischt auch dein BAföG-Anspruch – und zwar sofort und nicht erst mit der Exmatrikulation. Das bedeutet: Erst einmal an der Universität oder Hochschule eingeschrieben zu bleiben und weiterhin BAföG zu beziehen, obwohl du gar nicht mehr studierst, ist rechtlich nicht zulässig. Du bist verpflichtet, dem BAföG-Amt deinen Studienabbruch mitzuteilen, sobald du dich dafür entschieden hast, nicht mehr zu studieren. Ab dem Folgemonat nach deiner Meldung hast du keinen Anspruch auf BAföG mehr.

    Möchtest du dein Studium nicht komplett abbrechen, sondern nur den Studiengang wechseln, kannst du aber in vielen Fällen weiter BAföG beziehen. Bis zum vierten Semester ist ein erstmaliger Studienwechsel in aller Regel völlig problemlos möglich. Für dein neues Studium kannst du wieder BAföG bekommen.

    Wenn du darüber nachdenkst, die Universität oder Hochschule komplett zu verlassen, musst du dich als BAföG-Bezieher*in jedoch auch unmittelbar mit der Frage befassen, wie du künftig deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst. Sprich am besten mit deinen Eltern darüber oder wende dich an die Beratungsstellen des Studierendenwerks oder der Arbeitsagentur.

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    BAföG-Betrug – in diesen Fällen droht ein Bußgeld

    Mit der monatlichen BAföG-Förderung die Zeit zu überbrücken, bis du nach deinem Studienabbruch eine alternative Einkommensquelle gefunden hast, gilt als Betrug. Um BAföG bekommen zu können, reicht es nicht aus, nur an der Uni oder Hochschule eingeschrieben zu sein. Du musst auch aktiv studieren. Das heißt: Du musst Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen. Ab dem vierten Fachsemester kontrolliert das BAföG-Amt unter Umständen, ob du im Studium vorankommst und verlangt zum Beispiel Leistungsnachweise.

    Aber auch vorher bist du verpflichtet, dein Studium aktiv zu betreiben, um BAföG-berechtigt zu sein. Stellt das BAföG-Amt fest, dass du nur zum Schein immatrikuliert bist und dein Studium eigentlich schon abgebrochen hast, kann das als BAföG-Betrug gewertet werden. Du musst die monatlichen Fördergelder dann nicht nur zurückzahlen – unter Umständen drohen auch Bußgelder im vierstelligen Bereich.

    Wenn du dir noch nicht ganz sicher bist, ob du dein Studium abbrechen wirst, und auch noch keinen Plan B zur Finanzierung deines Lebensunterhalts hast, solltest du deshalb zunächst auf jeden Fall weiterhin Lehrveranstaltungen besuchen und möglichst auch Prüfungen ablegen.

    BAföG bei Studienabbruch komplett zurückzahlen?

    Erst einmal die gute Nachricht: Der Erhalt von BAföG ist nicht an einen erfolgreichen Studienabschluss gekoppelt. Wenn du dein Studium abbrichst oder nicht bestehst, musst du deine bereits erhaltenen Fördergelder nicht zurückerstatten. Einzige Ausnahme: Manchmal stellt das BAföG-Amt die Zahlungen, obwohl du deinen Studienabbruch ordnungsgemäß gemeldet hast, nicht sofort ein. Gelder, die du nach deinem Studienabbruch bekommen hast, musst du zurücküberweisen. Gib die Summe deshalb auf keinen Fall aus, sondern lege sie zurück, damit du das Geld hast, wenn das BAföG-Amt auf dich zukommt.

    Die Förderung, die du vor deinem Studienabbruch bekommen hast, kannst du behalten, auch wenn du ohne Abschluss von der Hochschule gehst. Hier musst du nur den Darlehensanteil zurückzahlen, denn BAföG fürs Studium ist nur zur Hälfte geschenkt. Die andere Hälfte ist geliehen und wird nach dem Studium in kleinen Raten getilgt.

    Wann du dein BAföG zurückzahlen musst

    Doch musst du den Darlehensanteil des BAföG bei Studienabbruch sofort zurückzahlen? Nein – hier gelten für dich genau die gleichen Regelungen wie für Studierende, die ihren Hochschulabschluss erworben haben: Mit der BAföG-Rückzahlung beginnen musst du erst fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit. Kannst du deine BAföG-Schulden früher zurückzahlen, wird dir ein Teil davon erlassen. Und wenn du mal in finanziellen Schwierigkeiten bist, kannst du die Teilzahlungen aussetzen.

    Auf die reguläre BAföG-Rückzahlung hat ein Studienabbruch daher keinen Einfluss. Wichtig ist vor allem, dass du den sofortigen Wegfall von BAföG bei Studienabbruch in deine Überlegungen mit einbeziehst und dich rechtzeitig um eine Ausbildung, einen Job oder alternative Einkommensquellen kümmerst. Ein Studienabbruch ist kein Weltuntergang. Auch als Studienabbrecher*in hast du interessante berufliche Perspektiven, beispielsweise mit einer Ausbildung in Kombination mit beruflichen Weiterbildungen. Die Entscheidung, der Uni oder Hochschule den Rücken zu kehren, sollte aber gut überlegt und geplant sein.

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