Endlich! Auf ins Abenteuer STUDIUM. Vielleicht ziehst du sogar in eine neue Stadt, du brauchst eine eigene Wohnung, neue Möbel? Ach genau, das täglich Brot auf dem Tisch muss plötzlich auch noch selbst finanziert werden. Wie leisten sich die Studierenden das alles überhaupt, fragst du dich? Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, sorgt mit einer staatlichen Förderung der Studienfinanzierung dafür, dass ein Studium nicht am Geld scheitert. Wie BAföG funktioniert und wie du dir die Finanzspritze fürs Studium holst erklärt dir der Stuzubi BAföG Ratgeber.

FAQs zum Thema BAföG

    Wie funktioniert BAföG?

    Seit mehr als 50 Jahren fördert die staatliche Unterstützung Studierende in Deutschland mit monatlichen Zahlungen beim Bestreiten ihres Lebensunterhalts und sorgt so für mehr Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit.

    Zweck der Förderung: Es wird ein Vollzeitstudium gefördert. Geld für das Zweitstudium gibt es nur dann, wenn es auf das Erste aufbaut, zum Beispiel, wenn du an ein Bachelorstudium ein Masterstudium anschließt.

    Darlehen: BAföG ist halb geschenkt – die eine Hälfte des Geldes ist ein zinsloses Darlehen, die andere Hälfte eine rückzahlungsfreie Förderung. Die reguläre Rückzahlung dauert knapp 6,5 Jahre und beginnt in der Regel erst fünf Jahre nach Abschluss deiner Regelstudienzeit, so dass du dich bis dahin schon beruflich etabliert hast. Die monatliche Rate liegt bei 130 Euro im Monat, die jeweils vierteljährlich zusammengefasst wird, so dass du alle drei Monate 390 Euro zahlst. Wer wenig verdient, kann eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung oder Verringerung der Rate beantragen. Zurückbezahlen musst du höchstens 10.010 Euro.

    Wenn du dich 20 Jahre lang um die Rückzahlung deiner Schulden bemüht hast, das Darlehen aber wegen zu geringem Einkommen nicht ganz tilgen konntest, wird dir der Rest der Summe erlassen. Wer die Schulden schneller zurückzahlt als gefordert, bekommt ebenfalls Rabatt.

    Bezugsdauer: Solange dein Studium nicht länger als die Regelzeit dauert, kannst du auf jeden Fall BAföG beantragen. Bei folgenden Gründen besteht die Möglichkeit auf Verlängerung der Förderungsdauer: Krankheit, Chaos an der Hochschule, Hochschulgremien, Misslingen der Prüfung, Behinderung, Pflege eines Angehörigen, Schwangerschaft und Kindererziehung.

    Wer bekommt BAföG?

    Staatsangehörigkeit: BAföG beantragen kannst du, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, EU Bürger*in bist, oder in bestimmten Fällen auch, wenn du aus einem Drittstaat kommst. 

    Altersgrenze: Grundsätzlich darfst du bei Studienbeginn höchstens 45 Jahre alt sein.

    Eigenes Vermögen: Omas Erbe muss als erstes dran glauben. Bevor du BAföG beantragen kannst, musst du erst dein eigenes Vermögen verbrauchen. Aber natürlich nicht alles. Die Grenze des Eigenvermögens, das man behalten darf, liegt für unverheiratete, kinderlose Studierende unter 30 Jahren bei 15.000 Euro.

    Einkommen der Eltern: Ob du BAföG beantragen kannst, hängt vom Einkommen deiner Eltern ab. Denn wenn sie genug Geld haben, sind deine Eltern dazu verpflichtet, dir ein Studium voll zu finanzieren. Das bedeutet: Wird dir wegen des hohen Einkommens weniger oder kein Geld vom Staat gezahlt, kannst du den Differenzbetrag zum BAföG-Höchstsatz als Unterhalt von deinen Eltern einfordern. Eine einheitliche, für alle geltende Einkommensgrenze gibt es aber nicht, sondern die jeweiligen Lebensverhältnisse deiner Eltern werden berücksichtigt. Die individuellen Berechnungen dazu sind sehr kompliziert. Als Anhaltspunkt: Wenn deine Eltern verheiratet sind, keine weiteren Kinder mehr haben, und zusammen netto 4.025 Euro oder weniger verdienen, hast du Anspruch auf die Förderung, zumindest in Form einer Teilförderung.

    Studiengang wechseln: Ein Fachrichtungswechsel ist möglichst früh, nach dem zweiten, spätestens drittem Semester zu überlegen. Nur bei einem triftigen, nachvollziehbaren Grund erhältst du trotz Fachwechsel weiter deine Förderung.

    BAföG Ratgeber Stuzubi Infografik
    BAföG Freibeträge und BAföG Altersgrenze nach der BAföG Reform 2022

    Wie hoch ist mein BAföG-Satz?

    Höchstsatz: Der Höchstsatz für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, liegt seit dem Wintersemester 2022/23 bei 812 Euro. Für Studenten über 25 Jahre, die sich selbst versichern müssen, kommt ein Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung hinzu. Mit diesem Einkommen kannst du auf jeden Fall rechnen – denn wenn dein BAföG-Satz niedriger ist, müssen dir deine Eltern den Differenzbetrag in Form von Unterhalt bezahlen.

    Wann Eltern zahlen müssen: Anspruch auf den Höchstsatz hast du, wenn deine Eltern verheiratet sind und zusammen nicht mehr als 2.415 Euro netto im Monat verdienen, oder wenn sie getrennt leben und jeder höchstens 1.605 Euro monatlich netto verdient – vorausgesetzt, sie haben keine weiteren unterhaltsberechtigten Kinder. Ist das Einkommen deiner Eltern höher, müssen sie dir Unterhalt bezahlen, der dir vom BAföG abgezogen wird. Der BAföG Freibetrag deiner Eltern, die zum Anspruch auf den BAföG-Höchstsatz führen, wurden bei der BAföG Reform 2022 letztmals angehoben.

    Wohnpauschale: Teil der finanziellen Förderung ist die sogenannte Wohnpauschale. Unabhängig von der Höhe der Miete liegt diese ab dem Wintersemester 2022/23 bei 360 Euro. Wer noch zuhause wohnt, erhält 59 Euro.

    Nebenjob: Ja, die Arbeitserfahrung während des Studiums wird befürwortet. Deshalb darfst du in einem Nebenjob durchschnittlich 520 Euro im Monat dazu verdienen. Wenn du mehr verdienst, wird die Förderung um diesen Betrag gekürzt.

    Unser Tipp: Einen ungefähren Richtwert über deine monatliche finanzielle Unterstützung kannst du vorab über den BAföG-RECHNER herausfinden.

    BAföG beantragen – wie geht das?

    Stapelweise Formulare ausfüllen, sich mit der eigenen Steuererklärung herumschlagen, Kontoauszüge verwalten und Abgabefristen einhalten – willkommen in der Welt der Bürokratie. Liebe angehende Studierende, verzweifelt nicht – am Ende zahlt es sich aus! 

    Der frühe Vogel fängt den Wurm: Sowie du erfährst, in welcher Stadt du studieren wirst, schicke den BAföG-Antrag ab – spätestens im ersten Monat deines Studiums. Die Zahlungen gibt es nicht rückwirkend UND es sei dir gesagt, die Mühlen im Amt mahlen, wenn auch stetig, ziemlich langsam.

    Wo reichst du die Unterlagen ein: Für Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit ist das BAföG-Amt zuständig, das im Gebäude des Studentenwerks der jeweiligen Hochschule zu finden ist. Hier reichst du deinen Antrag ein. Die Adressen und Telefonnummern aller Ämter findest du unter bafög.de.

    Welche Unterlagen brauchst du:

    Der Erstantrag besteht aus Formblättern und Nachweisen. Aber: Du kannst auch BAföG online beantragen. In Papierform gibt es die Formulare im Studentenwerk oder elektronisch auf deren Webseite.

    Formblatt 1: Hauptantrag

    • personenbezogene Angaben
    • Angaben zu deinem Einkommen
    • Angaben zu deinem Vermögen / Schulden und Lasten zum Zeitpunkt der Antragsstellung

    Nachweise:

    • Immatrikulationsbescheinigung (Aufdruck „nach § 9 BAföG“): original einreichen
    • Personalausweis/ Pass/ aktueller Aufenthaltstitel
    • Mietvertrag/ Meldebescheinigung (wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst)
    • Sofern du nicht familienversichert bist: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
    • eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum (Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag, Stipendiumsbescheid, Waisenrentenbescheid, Riester-Renten-Bescheinigung)
    • Vermögen / Schulden zum Tag der Antragsstellung: (z.B. Kontoauszüge von allen Banken und Bausparern, eigenes Auto/ Wohnung, Lebensversicherung, u.v.m.) Beachte: Falls du Vermögenswerte innerhalb 6 Monate vor Antragsstellung an andere Personen übertragen hast, musst du weitere Nachweise liefern.

    Anlage 1 zum Formblatt 1: schulischer und beruflicher Werdegang: lückenlos!

    Anlage 2 zum Formblatt 1: Kinderbetreuungszuschlag (sofern du Kinder unter zehn Jahren hast)

    Formblatt 3:

    Hier geht es um die Einkommensnachweise deiner Familie. Bei Geschwistern ist das aktuelle Einkommen maßgeblich, bei deinen Eltern oder dem Ehegatten bzw. Lebenspartner will die BAföG-Behörde das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Zeitpunkt der Antragstellung wissen.

    • Einkommenserklärung der Eltern/ des Ehegatten/ des Lebenspartners (NICHT vom Antragssteller auszufüllen)

    Nachweise:

    • Steuerbescheid
    • Sonstige Einnahmen, falls nicht im Steuerbescheid erfasst
    • Tätigkeitsnachweis der Geschwister

    Der Folgeantrag (i.d.R. jährlich): zusätzlich zu Formblatt 1 + 3, reichst du spätestens ab Beginn des fünften Fachsemester das Formblatt 5 (Leistungsnachweise der abgelegten Prüfungen) ein. Der Wiederholungsantrag muss zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes des vorherigen Antrags gestellt werden!

    Wann ändert sich der BAföG-Satz: Achte beim Einreichen der Einkommensnachweise deiner Eltern immer darauf, ob im laufenden Kalenderjahr der Verdienst gleich bleibt oder sich etwas ändert, etwa beim Eintritt in die Rente oder einer Reduzierung auf Teilzeit. Geschwister sind ein weiterer Parameter, der die Höhe deiner Förderung positiv beeinflussen kann. Faktoren, wie das Alter und in welchem Ausbildungsverhältnis sie stehen, spielen eine große Rolle. Veränderungen dieser Verhältnisse musst du dem zuständigen Amt immer mitteilen.

    Und jährlich grüßt das Murmeltier: Denke daran, du musst jedes Jahr aufs Neue BAföG beantragen!

    Unser Tipp: Unbedingt Kopien des Antrages anfertigen, Immatrikulationsbescheinigung umgehend einreichen und fehlende Nachweise schleunigst nachreichen, Nicht zutreffendes auf dem Formblatt durchstreichen und keine Felder frei lassen (ggf. 0,00 eintragen)

    Du erhältst kein BAföG? Alternativen zur Studienfinanzierung

    Studentenjobs: Mal ganz abgesehen vom Zuverdienst, ist ein Studentenjob wegen der zusätzlichen Arbeitserfahrung inklusive Selbstständigkeitserziehung immer zu empfehlen, auch wenn das Studium dadurch etwas länger dauert. Wenn du unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro pro Jahr bleibst, zahlst du keine Steuern. Bei Werkstudentenjobs oder Stellen als studentische Hilfskraft an der Uni hast du häufig auch die Möglichkeit, Wissen aus dem Studium praktisch anzuwenden.

    Stipendien: Stipendien sind geschenktes Geld, zum Beispiel von Stiftungen und Organisationen, mit dem du dein Studium finanzieren kannst. Die Voraussetzungen für ein Stipendium zur Studienfinanzierung sind völlig unterschiedlich und hängen nicht nur von den Noten ab.

    Studienkredite: Fürs Studium gibt es spezielle Kredite, zum Beispiel den KfW-Studienkredit. Vorsicht, manche Studienkredite belasten dich nachhaltig mit Zinsen. Außerdem müssen die Kredite samt Zinsen zurückgezahlt werden. Mehr Informationen findest du unter: https://studienkredit.de/

    Bildungsfonds, z.B. Career Concept oder Brain Capital: Ein Bildungsfond unterscheidet sich vom Studienkredit hinsichtlich des Zinssatzes. Dieser errechnet sich prozentual anhand deines späteren Einkommens. Verdienst du weniger, zahlst du auch weniger. Mehr Informationen findest du unter: https://bildungsfonds.de/

    So, einmal tief durchatmen, nimm dir ein paar Tage Zeit für den Antrag und dann wünschen wir dir ein sorgenfreies und vor allem erfolgreiches Studium!


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